Personenkreis

Aufgenommen werden Menschen

  • mit einer psychischen Erkrankung nach dem ICD 10
  • die nicht mehr akut psychiatrisch behandlungsbedürftig sind
  • die Lebensräume benötigen, die ihnen Möglichkeiten zur Entwicklung, Gesundung und Neuorientierung bieten
  • von ca. 18 bis 65 Jahren

Ausschlusskriterien sind

  • eine primär ausgeprägte und verfestigte Suchtproblematik
  • ein massives delinquentes Verhalten
  • eine schwere und schwerste geistige Behinderung
  • die Erforderlichkeit von Leistungen, die nicht durch bestehende Leistungsvereinbarungen abgedeckt sind
  • ein nicht nur vorübergehender Pflegebedarf
  • ein durchgehender nächtlicher Hilfebedarf
  • das Fehlen basaler Selbstversorgungsfähigkeiten

Kostenübernahme

Die Maßnahmen werden von den zuständigen Sozialhilfeträgern gewährt. In Baden-Württemberg sind dies seit 2005 die Stadt-und Landkreise. Die Zuständigkeit wird durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort vor Beginn einer Maßnahme ermittelt. In der Regel ist das Landratsamt im Herkunftslandkreis des Klienten zuständig. Hier wird nach Antragstellung geprüft, ob ein Anspruch  auf Leistungen zur Eingliederungshilfe nach dem SGB XII besteht.

Sollten die Voraussetzungen zu einer Kostenübernahme nicht erfüllt sein, ist eine eigenfinanzierte Teilnahme an einer Maßnahme als Selbstzahler generell möglich. In diesem Fall wird nach gemeinsamer Übereinstimmung zwischen dem Klienten, als Leistungsempfänger und Träger der Kosten und der Einrichtung, als Leistungserbringer ein Betreuungsvertrag auf der Grundlage und nach den Richtlinien des WBVG abgeschlossen.

Aufnahmeverfahren


Vorabinformationen

Gerne können erste Informationen aus

  • der allgemeinen Darstellung des Leistungsangebotes
  • der ausführlichen Darstellung unserer Leistungsangebote

entnommen werden.


Informationsgespräch und Besichtigungstermin

Bei weiterführendem Interesse bieten wir auf Anfrage einen Informations- und Besichtigungstermin an.

Ziele des Termins sind

  • ein erstes Kennenlernen,
  • mögliche Fragen gegenseitig zu beantworten und dabei die Erwartungen aller Beteiligten zu formulieren
  • die Einrichtung mit ihren speziellen therapeutischen Angeboten vorzustellen
  • ggf. eine gemeinsame Entscheidungsfindung zu einem Probewohnen hin zu treffen.

Angehörige oder gesetzliche Betreuer können gerne an diesem Termin teilnehmen. Aussagefähige Unterlagen, wie Lebenslauf, Arzt- und Sozialberichte und sonstige Vorberichte sollten dabei vorliegen.


Probewohnen

Der Aufnahme geht in der Regel ein Probewohnen voraus. Das Probewohnen dient der Belastungserprobung und Eignungsfeststellung. Zum Abschluss des Probewohnens findet ein Gespräch mit dem Interessenten statt. Bei positivem Verlauf wird über eine Aufnahme entschieden.

Antragstellung

Die Aufnahme ist nur bei einer vorliegenden Kostenzusage möglich. Dementsprechend ist die Antragstellung zur Kostenübernahme der nächste Schritt hin zu einer Aufnahme. Infolge des Antrages für eine stationäre Maßnahme wird der individuelle Hilfebedarf und der damit verbundene Pflegesatz mittels des sogenannten Metzler Verfahrens vom medizinisch-pädagogischen Dienst des KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) im Auftrag des Leistungsträgers ermittelt.  Die erfolgte Einstufung ist Grundlage für die Maßnahmevergütung durch den Leistungsträger.

Bei Antragstellung einer Maßnahme des Ambulant Betreuten Wohnens wird der finanzielle Förderbedarf anhand einer Bedarfsermittlung seitens des Kostenträgers festgestellt. Ggf. sind Aufstockungen nach SGB II möglich. Generell wird zu Beginn bei stationären und ambulanten Maßnahmen ein Wohn- und Betreuungsvertrag gemäß der WBVG - Richtlinien abgeschlossen, der die rechtliche Grundlage für Art und Umfang der angebotenen Leistungen darstellt.

Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt gemäß Terminabsprache bei vorliegender Kostenzusage oder einer Kostenübernahmeerklärung bei Selbstzahlern.  Die Landkreise Waldshut und Lörrach bilden den Schwerpunkt unserer Belegung. Darüber hinaus sind aber auch überregionale Aufnahmen möglich.