Qualitätsmanagement

Hauptanliegen des CHRISTIANI e.V. ist die therapeutisch- rehabilitative Versorgung der uns anvertrauten Menschen. Alle weiteren Prozesse dienen dieser Aufgabe. CHRISTIANI hat sich entschieden, die Unternehmensziele effektiv und nachhaltig zu verfolgen und dabei die selbstgewählten Verpflichtungen sowie die vertraglichen Absprachen umzusetzen. Hierzu bedienen sich die CHRISTIANI Einrichtungen anerkannter Qualitätsmanagementsysteme:

Paritätisches Qualitäts-Siegel® Reha

 

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)

Zertifikat Reha-Zentrum CHRISTIANI RPK 

 Zertifikat Reha-Zentrum CHRISTIANI Bildungszentrum

 Zertifikat Reha-Zentrum CHRISTIANI WfbM

 

Qualität muss sichtbar werden. Daher führen wir in vielen Bereichen umfangreiche Prüfungen und Evaluationsprozesse durch. Es gehört zum Selbstverständnis des CHRISTIANI e.V., die Urteilsfähigkeit des Einzelnen zu schulen und ein Gespür für Qualität zu entwickeln. Diese ist eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige und wirksame Qualitätsentwicklung. Darum gehört auch die fachliche Weiterbildung jedes einzelnen Mitarbeiters zur stetigen Qualitätsentwicklung in den CHRISTIANI Einrichtungen. Diesen Grundsätzen folgend sind die qualitätsgesicherten Prozesse unmittelbarer Bestandteil des alltäglichen Handelns der Mitarbeitenden auf allen Ebenen.

Lob und Kritik

Wir freuen uns über Lob, nehmen aber auch Ihre Kritik dankbar an, um in Zukunft für Sie noch besser zu werden. Dies können wir nur erreichen, wenn Sie uns mitteilen, mit welchen Maßnahmen, Umständen, Personen Sie sehr zufrieden waren, aber auch, was Sie gestört hat, Ihnen nicht gefallen hat, wo sie sich vielleicht geärgert haben.

Ihr Lob und Ihre Kritik können Sie an vielen Stellen (persönlich oder auch anonym) äußern:

Hinweisgeberschutz

Für Christiani e.V tritt am 17.12.2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz möchte der Gesetzgeber erreichen, dass sich Unternehmen zu einer Kultur des Hinsehens und nicht des Wegschauens verpflichten; insbesondere, wenn es um grobe Verstöße gegen bestehende Gesetze, geltende Verhaltensregeln oder betriebliche Vereinbarungen geht.

Wir ermutigen Personen, die bei Christiani e.V. beschäftigt sind, es waren oder noch im Bewerbungsverfahren stecken, von den Möglichkeiten des Hinweisgeberschutzgesetzes Gebrauch zu machen, um uns über vertrauliche Meldekanäle Hinweise über unzulässiges Verhalten oder missbräuchlichem Umgang mit Gesetzen in unserem Unternehmen zu geben. Dabei sollen Hinweise faktenbasiert sein oder mindestens im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung Anhaltspunkte für interne Ermittlungen enthalten.

Um Hinweise vertraulich zu behandeln und die Anonymität der Hinweisgebenden zu schützen, beachten Sie bitte folgende Punkte für eine Kontaktaufnahme:

Hinweise auf dem Postweg

Wenn Sie uns Hinweise auf dem Postweg melden wollen adressieren Sie den Brief bitte wie folgt:

Interne Meldestelle
c/o Christiani e.V.
vertraulich-persönlich
Freudenbergstr. 3 + 5
79774 Albbruck-Schachen

Im Brief können Sie Angaben zu Ihrer Person machen, Kontaktdaten hinterlegen oder auch nur einen Nickname/Alias verwenden. Die interne Meldestelle setzt sich mit Ihnen auf dem Weg in Verbindung den Sie im Brief hinterlegt haben.

Hinweise via E-Mail
Wenn Sie uns Hinweise via E-Mail mitteilen, nutzen Sie die nachfolgende E-Mail-Adresse:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Um über E-Mails Nachrichten zur Kontaktaufnahme und zum Informationsaustausch zu versenden nutzen wir immer verschlüsselte Daten. Den Schlüssel teilen wir auf einem gesonderten Meldekanal mit.

Hinweise per Telefon

Wenn Sie mit der Meldestelle über Telefon Kontakt aufnehmen wollen, geht dies nur in einem zweiten Schritt. Zuvor müssen Sie der internen Meldestelle brieflich oder via E-Mail ihre Telefonnummer zur Verfügung stellen, auf der sie die interne Meldestelle erreichen kann.

 

Anonyme Meldungen werden entgegengenommen. Sollten sich dabei keine belastbaren Anhaltspunkte zur weiteren Bearbeitung des Hinweises geben, wird der Hinweis der Geschäftsführung zugeleitet, die über das Verfahren im Rahmen ihrer Legalitätspflichten entscheidet.

Unrichtige oder grob fahrlässigen Meldungen führen dazu, dass die Person die diese Hinweise teilt nach § 38 HinSchG zum Schadenersatz gegenüber der Person verpflichtet ist, die durch den Hinweis materielle oder immaterielle Nachteile erleidet. 

Datenschutz

Der Schutz aller persönlichen und geschäftlichen Daten ist uns ein großes Anliegen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von uns zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit sowie zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen explizit verpflichtet worden. Wir halten hohe Datenschutzmaßnahmen in allen Bereichen vor. Auch möchten wir Sie daher an dieser Stelle über die Datenschutz-Prinzipien unserer Webseite informieren. Datenschutzerklärung