Personenkreis und Aufnahme

Personenkreis

Struktur und Konzept der Einrichtung richtet sich an Menschen mit einer seelischen Erkrankung. Besonders geeignet ist unsere Einrichtung zur rehabilitativen Behandlung von Psychosen, affektiven Störungen und Persönlichkeitsstörungen. Leichter kognitiv oder intellektuell eingeschränkte Menschen mit psychischen Erkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls behandelt werden.

Aufgenommen werden Menschen im Alter von 17 bis 40 Jahren.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Nach einer überstandenen akuten psychischen Krise wird eine weitere medizinisch-berufliche Rehabilitation benötigt, um sich gesundheitlich, beruflich und im sozialen Miteinander weiter zu stabilisieren und Krankheitsrückfällen vorzubeugen.
  • Die durch psychische Erkrankung eingeschränkte Belastbarkeit reicht nicht für eine selbständige berufliche und soziale Lebensführung aus.
  • Diagnostik, Basisbehandlung bzw. Akutbehandlung sind soweit abgeschlossen, dass darauf aufbauende rehabilitative Förderschritte erfolgen können.
  • Eine  medikamentöse Therapie ist, soweit notwendig, eingeführt. 
  • Drogenfreiheit von mindestens 3 Monaten vor Aufnahme ist gegeben.

Ausschlusskriterien

  • akute Suchterkrankung
  • „kognitiv-geistige“ Behinderung
  • körperliche Pflegebedürftigkeit
  • deutliche Einschränkungen der Mobilität oder der Sinnesleistungen

Verfahrensabläufe

Einmal pro Monat findet im Reha-Zentrum eine halbtägige Informationsveranstaltung  „Infotag“ über die RPK-Maßnahme statt. Hier werden gerne Fragen zur Einrichtung, den Rehakonzepten sowie der Aufnahme beantwortet.

Bitte melden Sie sich vorab telefonisch im Sekretariat unter  0 77 53 / 92 11 12 für den Infotag an.

Zu Beginn des Reha-Prozesses bedarf es eines verpflichtenden rehadiagnostischen Vorgesprächs, in dem sich Aufnahmeteam und Rehabilitand/in kennenlernen (RPK Kurzinformationen). Hier wird durch die Mitarbeiter des Aufnahmeteams die Reha-Notwendigkeit, die rehabilitative Aufgabenstellung, die Reha-Fähigkeit und die Motivation abgeschätzt und in Form eines Gutachtens gegenüber dem zuständigen Kostenträger dargestellt.

Um bei uns ein rehadiagnostisches Vorgespräch vereinbaren zu können, benötigen wir vorab folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Kopien vorhandener Arztberichte

Nach Absendung der Unterlagen melden Sie sich bitte telefonisch bei Frau Wolters unter
 0 77 53 / 92 11 36 zwecks Terminabsprache.

Erst nach erfolgtem Vorgespräch werden weitere Schritte mit Ihnen besprochen und eingeleitet. Gemäß RPK Richtlinien bedarf es dann zur Erteilung einer Kostenzusage eines zweiten Gutachtens seitens der vorbehandelnden Stelle (Klinik, Institution, ambulanter Facharzt).

Sobald die Übernahme der Behandlungskosten geklärt ist und ein freier Platz zur Verfügung steht, kann die Rehabilitation beginnen.

Gerne helfen wir beim RPK- Antragsverfahren um eine möglichst schnelle Anschlussbehandlung für Sie zu gewährleisten. Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Wolters 0 77 53 / 92 11 36.

Leistungsträger

Je nach individuellen Voraussetzungen kommen gesetzliche und private Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit oder Rentenversicherungsanstalten zum Tragen. Eine Rehabilitation wird auch auf privat finanzierter Basis mit individuellen Leistungen angeboten.